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   OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21   

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OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21 (https://dejure.org/2022,28235)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.10.2022 - 2 LC 246/21 (https://dejure.org/2022,28235)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Oktober 2022 - 2 LC 246/21 (https://dejure.org/2022,28235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46; BremBesG § 79; BremPersVG § 56 Abs 1; VwGO § 129; VwGO § 43
    Verwendungszulagen bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Elternzeit; Feststellungsinteresse; Freistellung; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Ortspolizeibehörde; Personalratsmitglied; reformatio in peius; Schadensersatz; Streitgegenstand; Topfwirtschaft; Treu und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternzeit; Feststellungsinteresse; Freistellung; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Ortspolizeibehörde; Personalratsmitglied; reformatio in peius; Schadensersatz; Streitgegenstand; Topfwirtschaft; Treu und Glauben; Verwendungszulage; Verwendungszulagen bei der ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Verwendungszulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben an einen Polizeibeamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast -

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Soweit der Kläger - zutreffend - vorträgt, bei der Ermittlung der verfügbaren Haushaltsmittel sei auf den Stellenplan und nicht auf das im Haushaltsaufstellungsverfahren beschlossene Personalbudget abzustellen (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 23), besteht kein Bezug zum vorliegenden Sachverhalt.

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 8 ff.).

    Auch aus dem Schreiben des Oberbürgermeisters der Beklagten vom 08.03.2013 an die Gewerkschaft der Polizei und dem Umstand, dass das erkennende Gericht einigen Landespolizeibeamten nach Beweislastgrundsätzen die Verwendungszulage in voller Höhe zugesprochen hat (vgl. z.B. Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris), ergibt sich nicht, dass die Berufung der Beklagten auf (teilweise) fehlende haushaltsrechtliche Voraussetzungen treuwidrig ist.

    Dort waren die Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ergibt (Anzahl der freien Planstellen; Anzahl der Anspruchsberechtigten) wegen der Komplexität des Sachverhalts und fehlenden Mitwirkung der dortigen Beklagten unaufklärbar geblieben (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Klagt ein Beamter eine Verwendungszulage ein, ist der Sachverhalt, aus dem sich die Zulage ergibt, für jeden Monat des Anspruchszeitraums gesondert festzustellen und die Höhe eines eventuellen Anspruchs jeweils für jeden Monat getrennt zu berechnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13, juris Rn. 21 f.; OVG Bremen, Urt. v. 13.05.2020 - 2 LB 308/19, juris Rn. 21).

    Um diese Voraussetzung zu erfüllen, bedarf es keiner festen Verknüpfung zwischen dem wahrgenommenen höherwertigen Dienstposten und einer bestimmten Planstelle (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris Rn. 16).

    Allerdings steht dem Anspruchsberechtigten dann nur ein anteiliger Betrag zu (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris Rn. 21; zuletzt BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 10).

    Die Beklagte hat bei diesen Beamten jeweils übersehen, dass das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" des § 46 Abs. 1 BBesG a.F. nur in Fällen der Vakanzvertretung, nicht aber bei einer Abwesenheitsvertretung erfüllt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 B 43.19

    Verwendungszulage; Berechnung des anteiligen Anspruchs auf die Verwendungszulage

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Allerdings steht dem Anspruchsberechtigten dann nur ein anteiliger Betrag zu (grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16.13, juris Rn. 21; zuletzt BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 10).

    Maßgeblich für diese Berechnung sind stets die Verhältnisse in dem Monat, für den die Zulage berechnet wird (BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Hiermit ist das Berechnungsverfahren abschließend beschrieben, das in Fällen der haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft bei einer höheren Zahl von Anspruchsberechtigten als von besetzbaren Planstellen anzuwenden ist (BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 2 B 43.19, juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 2 A 45/17

    Zulage; Topfwirtschaft; Mängelfall

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Zeiträume, in denen ein Beamter zwischen der Wahrnehmung höherwertiger Dienstposten vollständig als Personalratsmitglied freigestellt war, zählen für die Wartezeit nach § 46 BBesG a.F. mit (entgegen OVG Sachsen, Urt. v. 11.09.2018 - 2 A 45/17, juris Rn- 28).

    Mithin ist die Freistellung bei der Berechnung der Erfüllung der Wartezeit mitzuzählen (a.A. OVG Sachsen, Urt. v. 11.09.2018 - 2 A 45/17, juris Rn. 28, wonach die Freistellung die Wartezeit zwar nicht unterbricht, aber hemmt).

  • OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21

    Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Auch bedarf es angesichts der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts durch den Senat weder "Korrekturfaktoren", wie sie das Verwaltungsgericht angewandt hat, noch einer Schätzung der Anspruchshöhe nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO , wie sie der Senat in einigen Verfahren von Landespolizeibeamten, die Verwendungszulagen geltend gemacht haben, vorgenommen hat (vgl. zu letzterem OVG Bremen, Urt. v. 19.01.2022 - 2 LB 358/21, juris Rn. 64 ff.).

    Die Vorschrift ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts so auszulegen, dass sich ab ihrem Inkrafttreten weder Besoldungserhöhungen noch Veränderungen der Anzahl der freien Planstellen oder auch Veränderungen der Anzahl der Anspruchsberechtigten auf die Höhe der zu gewährenden Verwendungszulage auswirken, diese also ab Januar 2017 in der Höhe fortzugewähren ist, wie sie Stand Dezember 2016 zu gewähren war (dazu ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 19.01.2022, - 2 LB 358/21, juris Rn. 94).

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 102/12
    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Wäre er amtsangemessen auf einem nach der Bes.Gr. A 11 bewerteten Dienstposten verwendet worden, hätte er erst recht keine höhere Besoldung als diejenige aus der Bes.Gr. A 11 erhalten (vgl. VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Ziff. 86 f.).
  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 B 23.19

    Verwendungszulage gemäß § 46 BBesG a.F.; Einrede der Verjährung und Berechnung

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Erfordernis der Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auch dann nicht entbehrlich, wenn der Dienstherr systematisch - gemeint ist: in großem Umfang, in einer Vielzahl von Fällen - Beamten höherwertige Dienstposten überträgt, ohne dass entsprechende freie Planstellen zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2019 - 2 B 23.19, juris Rn. 10).
  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15

    Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Jedoch zählen die Monate der Elternzeit für die Erfüllung der Wartefrist nicht mit (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.05.2013 - 26 K 493.12, juris Rn. 16 f.; VG Bremen, Urt. v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris Rn. 46 ff. [insbes. Rn. 48]; ebenso für eine Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 BBesG OVG Sachsen, Urt. v. 10.09.2013 - 2 A 177/11, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 2 A 177/11

    Ausgleichszulage, Unterbrechung, Elternzeit

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Jedoch zählen die Monate der Elternzeit für die Erfüllung der Wartefrist nicht mit (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.05.2013 - 26 K 493.12, juris Rn. 16 f.; VG Bremen, Urt. v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris Rn. 46 ff. [insbes. Rn. 48]; ebenso für eine Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 BBesG OVG Sachsen, Urt. v. 10.09.2013 - 2 A 177/11, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Berlin, 29.05.2013 - 26 K 493.12

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben und Elternzeit

    Auszug aus OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21
    Jedoch zählen die Monate der Elternzeit für die Erfüllung der Wartefrist nicht mit (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.05.2013 - 26 K 493.12, juris Rn. 16 f.; VG Bremen, Urt. v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris Rn. 46 ff. [insbes. Rn. 48]; ebenso für eine Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 2 BBesG OVG Sachsen, Urt. v. 10.09.2013 - 2 A 177/11, juris Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von

  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 3 A 753/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes während

  • OVG Bremen, 24.05.2023 - 2 LC 247/21

    Rückwirkende Gewährung einer Verwendungszulage eines Beamten für die Wahrnehmung

    Es darf vielmehr dem Kläger für keinen einzelnen Monat des Anspruchszeitraums einen geringeren Betrag zuerkennen als es das Verwaltungsgericht getan hat (OVG Bremen, Urt. v. 05.10.2022 - 2 LC 246/21 -, Rn. 36, juris).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass in diesen Zeiträumen nach Auslaufen des vorherigen Haushaltsgesetzes noch kein neues Haushaltsgesetz von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für das Land Bremen verabschiedet worden war (sogenannte haushaltslose Zeit) und dass dies nach den §§ 15 Abs. 11 der Landeshaushaltsgesetze für 2015 und 2014 auch der Beförderung von Beamten der Gemeinden entgegen stand, wenn diese - wie die Polizeibeamten der Ortspolizeibehörde - aus Mitteln des Landes vergütet oder für ihre Besoldung vom Land Kostenerstattungen an die Gemeinden geleistet werden.(OVG Bremen, Urt. v. 05.10.2022 - 2 LC 246/21, juris Rn. 40).

    (vgl. zur entsprechenden Handhabung bei den A 12 Stellen OVG Bremen, Urt. v. 05.10.2022 - 2 LC 246/21 -, Rn. 41 - 43, juris).

    Wäre er amtsangemessen auf einem nach der Bes.Gr. A 10 bewerteten Dienstposten verwendet worden, hätte er erst recht keine höhere Besoldung als diejenige aus der Bes.Gr. A 10 erhalten (vgl. VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Ziff. 86 f; OVG Bremen, Urt. v. 05.10.2022 - 2 LC 246/21 -, Rn. 66, juris).

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